Research Scholar
Dein Forschungsaufenthalt in den USA

Du forschst und willst dafür in die USA? Als Research Scholar arbeitest du mit dem J-1-Visum an einem festen Forschungsprojekt bei einer Gastorganisation, von drei Wochen bis zu fünf Jahren. Wir übernehmen das Sponsoring und führen dich durch jeden Schritt, vom DS-2019 bis zum Konsulat.

Was du als Research Scholar tust

Als Research Scholar forschst, beobachtest oder berätst du im Rahmen eines klar umrissenen Forschungsprojekts bei deiner Gastorganisation in den USA. Lehren ist zusätzlich erlaubt, solange die Forschung im Mittelpunkt bleibt. Anders als beim Praktikum geht es nicht um eine Ausbildung, sondern um deinen eigenständigen Beitrag als erfahrene forschende Person.

Forschung im Mittelpunkt

Dein Vorhaben ist ein konkretes Forschungsprojekt mit klarem Ziel. Das unterscheidet den Research Scholar vom Professor, bei dem die Lehre führt.

Wer als Research Scholar qualifiziert ist

  • Ein abgeschlossenes Studium auf Bachelorniveau oder höher.
  • Nachgewiesene Forschungserfahrung, etwa durch Veröffentlichungen, Projekte oder eine akademische Laufbahn.
  • Du bewirbst dich nicht um eine Dauerprofessur (tenure track) bei der Gastorganisation. Das Programm ist ein befristeter Austausch, keine dauerhafte Anstellung.

Bist du unsicher, ob dein Profil passt? Schick uns deinen Lebenslauf und eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens. Wir bestätigen deine Eignung kostenlos.

Dauer und Sperrfristen

Ein Aufenthalt als Research Scholar dauert von drei Wochen bis zu fünf Jahren. Für diese Kategorie gelten zwei Wartezeiten, die in den Regeln des J-1-Programms festgelegt sind:

  • Sperre von zwölf Monaten. Hast du in den zwölf Monaten vor dem geplanten Start bereits an einem J-Programm teilgenommen, ist eine neue Teilnahme als Research Scholar in der Regel gesperrt. Ausnahmen gibt es unter anderem, wenn deine vorige J-Teilnahme kürzer als sechs Monate war, in der Kategorie Short-Term Scholar lag oder wenn du aus einem aktiven Programm als Research Scholar wechselst.
  • Wiederholungsfrist von vierundzwanzig Monaten. Nach Abschluss eines Programms als Research Scholar oder Professor gilt eine Wartezeit von vierundzwanzig Monaten, bevor du erneut in einer dieser beiden Kategorien teilnehmen kannst.

Diese Fristen sind nicht dasselbe wie die Heimataufenthaltspflicht nach 212(e), die ein eigenes Thema ist. Wir prüfen vorab, welche Regeln auf dein Profil zutreffen.

Mögliche Gastgeber

Als Gastgeber kommen Einrichtungen infrage, an denen ernsthaft geforscht wird:

  • Hochschulen und Universitäten
  • Forschungseinrichtungen und Labore
  • Museen, Bibliotheken und Archive mit Forschungsauftrag
  • Forschungsabteilungen von Unternehmen und Behörden

Hast du schon eine Zusage, gehen wir direkt in die Prüfung. Suchst du noch, sprich mit uns über den Zeitplan.

So prüfst du deine Eignung

Der erste Schritt ist immer ein kostenloser Eignungscheck. Du schickst uns deinen Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der geplanten Tätigkeit bei deiner Gastorganisation. Wir bestätigen die richtige Kategorie und begleiten dich danach durch Bewerbung, DS-2019 und Konsulat.

Direktanmeldung

USA & UK
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In welches Land möchtest du?

PDF, DOC oder DOCX, bis 8 MB.

Mit dem Absenden erklärst du dich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.

Ja. Lehren ist als Nebentätigkeit erlaubt, solange dein Forschungsprojekt im Mittelpunkt steht. Geht es überwiegend um Lehre, ist die Kategorie Professor die richtige.
Nein. Vorausgesetzt ist ein Abschluss auf Bachelorniveau oder höher zusammen mit nachgewiesener Forschungserfahrung. Ein Doktortitel hilft, ist aber keine feste Bedingung.
Der VisaNerd-Preis richtet sich nach der Dauer, von 3.900 € bis 10.000 € für fünf Jahre. Enthalten sind DS-2019, SEVIS-Gebühr, eine konforme Krankenversicherung, Konsulatsvorbereitung und unsere Betreuung. Die Visumgebühr am Konsulat kommt separat dazu.
Ja. Ehepartner und Kinder können ein J-2-Visum beantragen. Das planen wir gemeinsam mit deinem Antrag.

Bei VisaNerd sponsern wir strikt im Rahmen der Vorschriften des US-Außenministeriums (22 CFR 62.20) und der aktuellen BridgeUSA-Vorgaben. Was hier steht, ist, wie wir tatsächlich sponsern und was wir verlangen. Es ist praktische Orientierung von unserem Team, keine Rechtsberatung; deine Eignung bestätigen wir als dein Sponsorkontakt, die finale Visumentscheidung trifft der US-Konsularbeamte.