Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Visanerd – Marcellus Bartsch
Stand: 15.01.2026
§ 1 Geltungsbereich & Kleinunternehmer-Hinweis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Visanerd (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Kunde“) zur Unterstützung bei der Beantragung des Formblatts DS-2019 für J-1 Visa Programme.
(2) Visanerd handelt als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Visanerd berät den Kunden und koordiniert die Beantragung des DS-2019 über den US-Sponsor CIEE. Dies umfasst die Prüfung der Voraussetzungen, die Einladung in das CIEE-Portal („Beacon“), die Koordination mit der Gastorganisation (Host) zur Erstellung des Trainingsplans (DS-7002) sowie die finale Einreichung beim Sponsor.
(2) Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Visanerd eine qualifizierte Dienstleistung schuldet, jedoch keinen Erfolg im Sinne einer garantierten Visumserteilung. Die Entscheidung über die Genehmigung des Trainingsplans liegt beim Sponsor CIEE, die Entscheidung über das Visum ausschließlich bei den US-Behörden.
§ 3 Vertragsschluss und Phasen der Zusammenarbeit
(1) Phase 1: Unverbindliche Vorprüfung & Portal-Nutzung
Die Anfrage, die erste Einschätzung durch Visanerd sowie die Nutzung des CIEE-Portals (Upload von Dokumenten, Einladung des Hosts, Erstellung des DS-7002 Entwurfs) sind für den Kunden zunächst unverbindlich.
Haftungsausschluss Phase 1: Diese Vorprüfung erfolgt basierend auf den Angaben des Kunden. Eine rechtliche Garantie für die Förderfähigkeit (Eligibility) wird in dieser Phase nicht übernommen.
(2) Phase 2: Verbindlicher Auftrag & Zahlung
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss des kostenpflichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages ab, indem er das Auftragsformular an Visanerd übermittelt oder den Checkout-Prozess durchläuft. Dies erfolgt in der Regel während der Finalisierung des Trainingsplans (DS-7002), bevor dieser an den Sponsor eingereicht wird.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Visanerd oder die Rechnungsstellung zustande. Visanerd wird den Antrag im Portal erst dann final an CIEE übermitteln („Submit“), wenn die vereinbarte Vergütung vollständig auf dem Konto von Visanerd eingegangen ist.
§ 4 Vergütung & Fälligkeit
(1) Die Vergütung wird als Gesamtpreis vereinbart. Dieser deckt die Beratungsleistung von Visanerd sowie die Weiterleitung der erforderlichen Gebühren an den Sponsor CIEE (Programmgebühren, Versicherungsanteil) ab.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (Vorkasse). Eine Bearbeitung durch den Sponsor erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Die SEVIS-Gebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – eine separate Gebühr der US-Behörden und nicht im Preis enthalten.
§ 5 Rückerstattung & Ausschlussgründe
Visanerd gewährt Rückerstattungen ausschließlich nach folgendem Modell:
(1) Rücktritt/Ablehnung VOR Ausstellung des DS-2019
Zieht der Kunde seinen Antrag zurück oder lehnt CIEE den Antrag ab, bevor das Formblatt DS-2019 ausgestellt wurde, erstattet Visanerd die gezahlte Vergütung zurück.
Hiervon ausgenommen (nicht erstattungsfähig) sind:
Gebühren, die der Sponsor CIEE für bereits erfolgte Bearbeitungsschritte (z. B. Site Visits, Administrative Processing) einbehält.
Zuschläge für Express-Bearbeitung („Expedited Processing“), sofern die Priorisierung bereits beauftragt wurde.
Das Währungswechselrisiko bei Rückerstattungen aus dem USD-Raum (Rückerstattung erfolgt zum aktuellen Tageskurs).
(2) Täuschung & Manipulation
Beruht die Ablehnung durch CIEE darauf, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat, relevante Vorstrafen verschwiegen hat oder der Trainingsplan manipulativ gestaltet wurde, ist eine Rückerstattung der Servicegebühr ausgeschlossen. Visanerd behält in diesem Fall den Anspruch auf die volle Vergütung.
(3) Leistungserbringung mit Ausstellung („Point of No Return“)
Mit der Genehmigung und Ausstellung des Formblatts DS-2019 durch CIEE gilt die geschuldete Dienstleistung von Visanerd als vollständig erbracht.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob das US-Konsulat das Visum erteilt oder ablehnt (Visa Denial), oder ob der Kunde die Reise aus anderen Gründen nicht antritt. Das Risiko der Visumserteilung liegt nach Erhalt des DS-2019 allein beim Kunden.
§ 6 Mitwirkungspflichten & Meldepflicht
(1) Der Kunde versichert, dass alle im Portal und gegenüber den Behörden gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
(2) Meldepflicht bei Visumsablehnung
Sollte das US-Konsulat den Visumsantrag ablehnen (Visa Denial), ist der Kunde verpflichtet, Visanerd diesen Umstand unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen, in Textform mitzuteilen und den offiziellen Ablehnungsbescheid (Refusal Letter) vorzulegen. Dies ist zwingend erforderlich, um den Status beim Sponsor CIEE und im SEVIS-System ordnungsgemäß zu bereinigen.
(3) Folgen bei Fristversäumnis
Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, haftet er für etwaige Schäden oder Nachteile, die Visanerd oder dem Sponsor durch die fehlerhafte Statusführung im US-Meldesystem entstehen.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Visanerd die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat. Als vollständige Vertragserfüllung gilt die Übermittlung des ausgestellten DS-2019.
§ 8 Haftung
(1) Visanerd haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Visanerd haftet nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen des Sponsors CIEE oder der US-Behörden (z. B. Visa Denial, Einreisestopps).
(4) Für die Richtigkeit der kostenfreien Vorprüfung (§ 3 Abs. 1) wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.