J-1 Visa für Unternehmen:
Mitarbeitende sicher entsenden
Das J-1 Visa ist das Standardinstrument für den internationalen Wissenstransfer. Prinzipiell kann nahezu jedes US-Unternehmen als Gastorganisation (Host Organization) fungieren. Ob es sich um die eigene US-Niederlassung oder ein Partnerunternehmen handelt: Wir begleiten deine Personalabteilung dabei, die Kriterien des US-Außenministeriums (Department of State) sicher zu erfüllen.
Welche Firmen können Host werden?
Die gute Nachricht: Es gibt keine Mindestgröße, um Mitarbeitende per J1 aufzunehmen. Jedes professionelle US-Unternehmen ist grundsätzlich qualifiziert. Es muss lediglich eine gültige „Workers’ Compensation Insurance“ vorliegen und ein strukturierter Trainingsplan (DS-7002) erstellt werden. Je nach Größe des Standorts gibt es jedoch Unterschiede im Prüfprozess durch den Sponsor.
Die 25/3-Regel: Wann ist ein Site Visit nötig?
Um die Qualität des Arbeitsumfelds sicherzustellen, schreibt das US-Außenministerium für manche Firmen einen kurzen Vor-Ort-Besuch (Site Visit) vor. Dieser dauert nur ca. 10–15 Minuten und ist eine reine Formsache.
- Mehr als 25 festangestellte Mitarbeitende am Standort (Onsite).
- Mehr als 3 Millionen US-Dollar Jahresumsatz.
Erfüllt die US-Niederlassung eines dieser Kriterien nicht (z. B. ein kleines Sales-Office mit 5 Personen), findet ein kurzer Site Visit durch einen Vertreter des Sponsors (z. B. CIEE) statt. Dabei werden lediglich der Arbeitsplatz besichtigt und ein paar Fotos gemacht. Wir koordinieren diesen Termin für deine Kolleginnen und Kollegen in den USA, damit keine Verzögerungen entstehen.
Intern vs. Trainee: Wer darf rüber?
- J1 Intern: Für Studierende oder frische Absolventinnen und Absolventen (Abschluss < 12 Monate). Ideal, um junge Talente früh an die US-Strukturen zu binden.
- J1 Trainee: Für Fachkräfte mit Studium und 1 Jahr Erfahrung oder Profis mit 5 Jahren Erfahrung. Perfekt für den gezielten Know-how-Transfer in die USA.
Häufige Fragen für HR-Teams
Bei VisaNerd sponsern wir strikt im Rahmen der Vorschriften des US-Außenministeriums (22 CFR 62.22) und der aktuellen BridgeUSA-Vorgaben. Was hier steht, ist, wie wir tatsächlich sponsern und was wir verlangen, kein allgemeiner Überblick über andere Sponsoren. Es ist praktische Orientierung von unserem Team, keine Rechtsberatung; deine Eignung bestätigen wir als dein Sponsorkontakt, die finale Visumentscheidung trifft der US-Konsularbeamte.