Professor
Lehren und forschen in den USA

Du lehrst und willst deine Erfahrung an einer Hochschule in den USA einbringen? Als Professor lehrst du mit dem J-1-Visum an einer akkreditierten Hochschule, hältst Vorträge, berätst und darfst auch forschen. Von drei Wochen bis zu fünf Jahren. Wir übernehmen das Sponsoring und führen dich durch jeden Schritt, vom DS-2019 bis zum Konsulat.

Was du als Professor tust

Als Professor lehrst, hältst du Vorträge, beobachtest oder berätst an einer akkreditierten Hochschule in den USA. Forschen ist zusätzlich erlaubt, solange die Lehre im Mittelpunkt bleibt. Du bringst deine Erfahrung als Lehrende oder Lehrender in den akademischen Alltag deiner Gastorganisation ein.

Lehre im Mittelpunkt

Beim Professor führt die Lehre, beim Research Scholar die Forschung. Beide dürfen das jeweils andere zusätzlich tun. Eignung und Sperrfristen sind in beiden Kategorien gleich.

Wer als Professor qualifiziert ist

  • Ein abgeschlossenes Studium auf Bachelorniveau oder höher.
  • Nachgewiesene Lehrerfahrung, etwa an einer Hochschule, Fachschule oder vergleichbaren Einrichtung.
  • Du bewirbst dich nicht um eine Dauerprofessur (tenure track) bei der Gastorganisation. Das Programm ist ein befristeter Austausch, keine dauerhafte Anstellung.

Bist du unsicher, ob dein Profil passt? Schick uns deinen Lebenslauf und eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens. Wir bestätigen deine Eignung kostenlos.

Dauer und Sperrfristen

Ein Aufenthalt als Professor dauert von drei Wochen bis zu fünf Jahren. Es gelten dieselben zwei Wartezeiten wie beim Research Scholar:

  • Sperre von zwölf Monaten. Hast du in den zwölf Monaten vor dem geplanten Start bereits an einem J-Programm teilgenommen, ist eine neue Teilnahme als Professor in der Regel gesperrt. Ausnahmen gibt es unter anderem, wenn deine vorige J-Teilnahme kürzer als sechs Monate war, in der Kategorie Short-Term Scholar lag oder wenn du aus einem aktiven Programm als Research Scholar wechselst.
  • Wiederholungsfrist von vierundzwanzig Monaten. Nach Abschluss eines Programms als Professor oder Research Scholar gilt eine Wartezeit von vierundzwanzig Monaten, bevor du erneut in einer dieser beiden Kategorien teilnehmen kannst.

Diese Fristen sind nicht dasselbe wie die Heimataufenthaltspflicht nach 212(e), die ein eigenes Thema ist. Wir prüfen vorab, welche Regeln auf dein Profil zutreffen.

Mögliche Gastgeber

Als Gastgeber kommen akkreditierte akademische Einrichtungen infrage:

  • Universitäten und Hochschulen
  • Colleges und Fachhochschulen
  • Akkreditierte Forschungs- und Lehreinrichtungen

Hast du schon eine Zusage, gehen wir direkt in die Prüfung. Suchst du noch, sprich mit uns über den Zeitplan.

So prüfst du deine Eignung

Der erste Schritt ist immer ein kostenloser Eignungscheck. Du schickst uns deinen Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der geplanten Tätigkeit bei deiner Gastorganisation. Wir bestätigen die richtige Kategorie und begleiten dich danach durch Bewerbung, DS-2019 und Konsulat.

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Beim Professor steht die Lehre im Mittelpunkt, beim Research Scholar die Forschung. Beide dürfen das jeweils andere zusätzlich tun. Die Eignung und die Sperrfristen sind in beiden Kategorien gleich.
Ja. Die Gastorganisation muss eine akkreditierte akademische Einrichtung sein. Bist du unsicher, ob deine Wunschhochschule die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir das im Eignungscheck mit.
Der VisaNerd-Preis richtet sich nach der Dauer, von 3.900 € bis 10.000 € für fünf Jahre. Enthalten sind DS-2019, SEVIS-Gebühr, eine konforme Krankenversicherung, Konsulatsvorbereitung und unsere Betreuung. Die Visumgebühr am Konsulat kommt separat dazu.
Ja. Ehepartner und Kinder können ein J-2-Visum beantragen. Das planen wir gemeinsam mit deinem Antrag.

Bei VisaNerd sponsern wir strikt im Rahmen der Vorschriften des US-Außenministeriums (22 CFR 62.20) und der aktuellen BridgeUSA-Vorgaben. Was hier steht, ist, wie wir tatsächlich sponsern und was wir verlangen. Es ist praktische Orientierung von unserem Team, keine Rechtsberatung; deine Eignung bestätigen wir als dein Sponsorkontakt, die finale Visumentscheidung trifft der US-Konsularbeamte.