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Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu J1 Visa, DS-2019 und Steuern. Schnell. Direkt. Verständlich.

Die falsche Wahl führt zur Ablehnung. Interns sind aktuell eingeschriebene Studenten oder Absolventen (Abschluss vor < 12 Monaten). Trainees haben bereits Berufserfahrung (Studium + 1 Jahr oder Ausbildung + 5 Jahre). Nutzen Sie unseren kostenlosen Test für Klarheit.
Unser Test basiert auf den offiziellen Kriterien des US State Departments. Er gibt eine 95%ige Sicherheit. Die finale Entscheidung trifft jedoch immer der Sponsor basierend auf Ihren Dokumenten.
Ja. Das J-1 Visum ist an eine konkrete Trainingsstelle gebunden. Wir können den Prozess erst starten, wenn Sie ein Angebot (Offer Letter) haben. Tipps zur Jobsuche finden Sie in unserem Praktikum Guide.
Die Kosten bestehen aus drei Blöcken: 1. Programmgebühren (Sponsor), 2. Versicherung (Pflicht), 3. Behördengebühren (SEVIS & Konsulat). Hier finden Sie die detaillierten Preislisten für Interns und Trainees.
Ja, aber Sie bekommen meist einen Großteil zurück! J-1 Teilnehmer zahlen Federal/State Tax, sind aber von Social Security/Medicare befreit (FICA). Wichtig: Machen Sie eine Steuererklärung. Wir empfehlen Sprintax für den maximalen Refund.
Rechnen Sie im Standard mit 6-8 Wochen. Mit "Expedited Processing" (gegen Aufpreis) schaffen wir es in wenigen Tagen. Der Flaschenhals ist meistens das Einsammeln der Dokumente Ihrer Host Company. Starten Sie früh!
Es ist kürzer als Sie denken. Der Konsul prüft Ihre Rückkehrabsicht und das Training. Wir bereiten Sie perfekt darauf vor. Mehr Infos unter Interview & Ausreise.
Ja. Architekten benötigen einen strukturierten Trainingsplan (DS-7002), der klarstellt, dass sie nicht als "normale Arbeitskraft" billig eingesetzt werden. Baustellenbesuche sind erlaubt, aber reine Bauleitung nicht. Nutzen Sie unser Spezial-Paket für Architekten.
Finance-Praktika werden streng geprüft. Es muss um "Training" gehen, nicht um "Working". Reine Dateneingabe oder Call-Center-Tätigkeiten sind verboten. Wir kennen die Feinheiten für Finance & Business.
Einige J-1 Visa haben die Auflage (Section 212e), dass man nach dem Visum 2 Jahre ins Heimatland zurückkehren muss, bevor man ein Einwanderungsvisum (Green Card/H1B) beantragen kann. Das betrifft meist staatlich finanzierte Programme. Unsere Programme haben diese Auflage in der Regel nicht.
Absolut. Das ist oft der schnellste Weg für den Wissenstransfer in eine US-Tochter. Wir agieren als Ihr Partner und übernehmen das komplette Hosting (Visum-Sponsoring), damit Sie rechtssicher sind. Details: Firmenservice.
Nein. Absolut verboten. Sie dürfen nur für die Firma arbeiten, die auf Ihrem DS-2019 Formular steht. Ein nicht genehmigter Zweitjob (auch Uber/Bar) führt zum sofortigen Visumsentzug ("Termination"). Riskieren Sie das nicht.
Das ist Ihr Bonus: Nach dem letzten Arbeitstag (Datum auf dem DS-2019) dürfen Sie noch 30 Tage in den USA bleiben, um zu reisen. Arbeiten dürfen Sie in dieser Zeit nicht mehr, aber Sie können das Land entdecken.
In 99% der Fälle: Nein. Anwälte können das DS-2019 Formular nicht ausstellen – das dürfen nur vom State Department zertifizierte Sponsoren (wie unsere Partner). Ein Anwalt kostet Sie nur unnötig Geld. Lesen Sie: Anwalt vs. Sponsor.
Ja, das ist gesetzliche Pflicht für das J-1 Visum. Die gute Nachricht: In unseren Programmpaketen ist eine J-1 konforme Krankenversicherung bereits inklusive. Sie müssen sich darum also nicht kümmern.

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